Jeder der weisungsbefugt ist trägt Verantwortung,
dass das was er veranlasst den Weisungsempfänger (Schutzbefohlenen)
nicht in seiner Sicherheit gefährdet oder in seiner Gesundheit beeintächtigt .
Die Einführung, Durchsetzung und Kontrolle von Arbeitsschutzanweisungen obliegt im Wesentlichen der unteren Führungskräfteebene. Wenn dort die eigene Überzeugung fehlt oder es an der Wahrnehmung von Pflichten und Verantwortungen mangelt, werden Lücken und Nischen bleiben. Zurückliegende Tagesseminare mit Meistern und Vorarbeitern wurden mit gut und sehr gut bewertet. Die Teilnehmer erhalten Seminarunterlagen, die geeignet sind, in der Praxis ihren Niederschlag zu finden. Es erfolgt eine Neuorientierung in eine gemeinsame Richtung.
Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung überträgt die Verantwortung für jedwede Entscheidungen auf das Unternehmen. Per Pflichtenübertragung (proforma zusätzlich schriftlich) wird in der Hierarchie nach unten deligiert.
Je nach gewünschter/notwendiger Intensität wird mit Gruppen von max 15 Teilnehmern
mindestens 1/2 Tag, ein ganzer Tag oder 1 1/2 Tage gearbeitet.
(empfohlen: 1 Tag, 'Diner to Diner', im Seminarhotel)
Bei Kompetenzen bzw. Defizite, die in der Seminargruppe möglicherweise nicht zur Sprache kommen, hat es sich bewährt, in Einzelcoachings zu gehen. In drei bis vier 90-minütigen Sitzungen werden einzelne Schritte geplant, durchgeführt und reflektiert. In vertrauensvoller Atmosphäre werden Selbstbewusstsein und Kompetenz trainiert.